Coronavirus SARS-CoV-2 – (COVID-19 – RKI)
Liebe Albvereinsmitglieder und Wanderfreunde,
derzeit müssen wir alle unseren persönlichen Beitrag leisten, um das
Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten. Die
Landesregierung hat in der Corona-Verordnung vom 18. März 2020 u.a. auch die
Zusammenkünfte und Aktivitäten von Vereinen verboten. Diese Verordnung gilt
bis zum 14. Juni 2020.
Deshalb sagt die Ortsgruppe Grabenstetten des Schwäbischen Albvereins bis
auf weiteres alle Veranstaltungen und Wanderungen ab. Von dieser Absage
betroffen ist sowohl der beliebte Laureckhock am 1. Mai als auch der
Himmelfahrtshock am Heidengraben, sowie alle im Wanderplan aufgeführten Wanderungen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die unser aller Gesundheit zu schützen und die
weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wir informieren Sie
rechtzeitig auf unserer Homepage und im Gemeindeblatt, wenn wir wieder die
Wanderstiefel schnüren können.
Bis dahin: bleiben Sie gesund!
Der Ausschuss